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Weihnachtsgeld VersteuerungDie Versteuerung bzw. Steuern vom Weihnachtsgeld werden gerechnet wie bei einem ganz normalen monatlichen Gehalt. Aus steuerrechtlicher Sicht gehört das Weihnachtsgeld zum Einkommen und es ist wie alle anderen Einkünfte aus der nicht selbstständigen Arbeit ganz normal zu versteuern. Früher gab es einen Freibetrag bei Sonderzahlungen aber das ist schon lange nicht mehr der Fall. So bleibt den meisten von einem toll aussehenden Brutto Weihnachtsgeld weniger als die Hälfte netto übrig, wenn die Steuern erst einmal abgezogen sind. Bei einem 13. Monatsgehalt fällt es ganz besonders auf, vor allem wenn es nicht beim Monatsgehalt dazu gerechnet wird sondern es für das Weihnachtsgeld eine extra Abrechnung gibt. In diesem Fall sieht man dass unter dem Strich weniger davon übrig bleibt wie vom normalen Gehalt obwohl die Bruttosumme gleich ist. Der Grund dafür ist, dass es durch die Zahlung von Weihnachtsgeld zu einer höheren Bemessungsgrundlage kommt. Das ist aus rechtlicher Sicht korrekt und entspricht dem deutschen Einkommenssteuertarif auch wenn sich jedes Jahr um die Weihnachtszeit viele Empfänger von Weihnachtsgeld, Sonderzahlungen, Gratifikationen usw. darüber ärgern. |
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