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Höhe WeihnachtsgeldDas Weihnachtsgeld wird meistens mit dem Novembergehalt ausbezahlt und ist ein zusätzliches Entgeld, das der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber bekommt. Die Höhe der Sonderzahlung Weihnachtsgeld kann entweder auf einem Tarifvertrag beruhen oder auf einem Arbeitsvertrag sowie einer Betriebsvereinbarung. Eine weitere Möglichkeit Weihnachtsgeld zu erhalten ist die gesetzliche Regelung. Wenn das nicht der Fall ist muss der Arbeitgeber kein Weihnachtsgeld bezahlen und wenn er es trotzdem bezahlt ist es eine freiwillige Leistung seinerseits. Die Höhe des Weihnachtsgeldes ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Meistens hängt sie von der Branche oder dem Unternehmen ab, aber auch die betrieblichen Gepflogenheiten oder die Dauer der Betriebszugehörigkeit können die Höhe des Weihnachtsgeldes beeinflussen. Die Arbeitnehmer dürfen nicht durch unterschiedliche Bemessungen des Weihnachtsgeldes bevor- oder benachteiligt werden außer es liegen dafür gravierende sachliche Gründe vor. Für Beamte wird das Weihnachtsgeld durch die Gesetze von Bund und Ländern geregelt. Das Weihnachtsgeld wird nicht brutto für netto ausbezahlt und es gibt auch keine Weihnachtsfreibeträge mehr wie es früher einmal der Fall war. Auf das Weihnachtsgeld müssen Steuern und im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenze auch Sozialabgaben bezahlt werden, die vom Arbeitgeber abgeführt werden. |
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