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Altersteilzeit und WeihnachtsgeldWenn das Weihnachtsgeld tariflich festgelegt ist, bekommen Arbeitnehmer auch während der Altersteilzeit Urlaubsgeld. Es ist dann genauso geregelt wie bei dem Gehalt, da sie während der Altersteilzeit entweder acht Jahre lang Teilzeit arbeiten oder 4 ½ Jahre lang Vollzeit und danach die restlichen 3 ½ Jahre zu Hause bleiben können bis sie in Rente gehen, bekommen sie nur noch 50% von ihrem vorherigen Gehalt und auch nur 50% vom vorherigen Weihnachtsgeld. Das Gehalt sowie das Weihnachtsgeld werden bis zum Ende der Freistellungszeit weiterbezahlt. Wenn Altersteilzeit und Weihnachtsgeld nicht tariflich geregelt sind, so kann das Weihnachtsgeld sowie die Höhe in einem Einzelarbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt sein. Bei denjenigen, bei denen das Weihnachtsgeld nicht vertraglich geregelt ist hängt es vom Wohlwollen des Arbeitgebers ab ob sie Weihnachtsgeld erhalten oder nicht. Sobald es allerdings dreimal hintereinander bezahlt wurde muss es auch weiterhin bezahlt werden. Die meisten Arbeitgeber bezahlen das Weihnachtsgeld in diesem Fall aber unter Vorbehalt und lassen sich diesen Vorbehalt von ihren Arbeitnehmer unterschreiben. So kann es bei finanziellen Engpässen im Betrieb vorkommen dass der Arbeitgeber kein Weihnachtsgeld bezahlt auch nicht an diejenigen, die sich in der Altersteilzeit befinden. |
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