Berechnung auf Weihnachtsgeld

Nicht jeder hat Anspruch auf Weihnachtsgeld, denn die Zahlung von Weihnachtsgeld ist vom Gesetz her nicht vorgesehen. Der Anspruch auf Weihnachtsgeld, kann sich aber aus dem Arbeitsvertrag oder aus dem Tarifvertrag ergeben. Betriebe die nicht an einen Tarifvertrag gebunden sind, können die Bereitschaft ihren Mitarbeitern Weihnachtsgeld zu bezahlen im Arbeitsvertrag schriftlich festhalten.

Im letzteren Fall wird das Weihnachtsgeld meistens unter Vorbehalt bezahlt und es besteht kein Anspruch darauf. Sollte es allerdings dreimal in Folge bezahlt werden ergibt sich daraus eine Verpflichtung für den Arbeitgeber und er muss immer Weihnachtsgeld bezahlen solange die betroffenen Mitarbeiter bei ihm tätig sind. Eine weitere Möglichkeit für den Arbeitgeber ist, dass er sich jedes Jahr bei der Auszahlung des Weihnachtsgeldes von den Mitarbeitern ein Schriftstück unterschreiben lässt, welches darauf hin weißt das es sich um eine Zahlung unter Vorbehalt handelt und daraus keine Ansprüche für die folgenden Jahre erhoben werden dürfen.

Es müssen alle Arbeitnehmer gleich behandelt werden, deshalb bekommt entweder jeder den gleichen Prozentsatz oder es bekommt jeder die gleiche Summe an Weihnachtsgeld. Wie viel im Endeffekt bezahlt wird ergibt sich entweder aus dem Tarifvertrag oder aus dem Arbeitsvertrag sowie der Betriebsvereinbarung.