Zusätzliches Urlaubsgeld

Zusätzliches Urlaubsgeld wird umgangsprachlich einfach Urlaubsgeld genannt. Es heißt zusätzliches Urlaubsgeld, weil es zusätzlich zur normalen Einkommen bezahlt wird. Das Einkommen während des Urlaubs wird Urlaubsentgelt genannt, weil es bezahlt wird während der Arbeitnehmer in Urlaub ist und nicht arbeitet. Um 1970 und auch noch in den 1980er Jahren wurde in vielen Tarifverträgen das Urlaubsgeld festgeschrieben. Mittlerweile wird es in zahlreichen Branchen sowie Betrieben, auch im öffentlichen Dienst, gekürzt oder sogar ganz gestrichen.

Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es nicht, so dass sich der Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld nur aus den Tarifverträgen, den Arbeitsverträgen oder den Betriebsvereinbarungen ergeben kann. In den meisten Unternehmen wird das Urlaubsgeld in dem Monat ausbezahlt in dem die Sommerferien beginnen. Es gibt aber auch Unternehmen die das zusätzliche Urlaubsgeld erst in dem Monat ausbezahlen in dem der Arbeitnehmer tatsächlich seinen Urlaub nimmt.

In manchen Firmen wird das zusätzliche Urlaubsgeld in einem Festbetrag gewährt der zum Beispiel nach dem jeweiligen Alter der Arbeitnehmer gestaffelt sein kann. Es kann unter Umständen auch ein Anspruch wegen betrieblicher Übung bestehen. Das ist der Fall, wenn das zusätzliche Urlaubsgeld drei Jahre lang hintereinander bezahlt wurde und der Arbeitgeber sich keinen Widerruf vorbehalten hat.