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Besteuerung von UrlaubsgeldDas Urlaubsgeld fällt bei der Lohnsteuer unter sonstige Bezüge und wird anders versteuert als das normale Einkommen. Die Versteuerung bzw. Besteuerung von Urlaubsgeld wird nach einer Jahrestabelle mit besonderem Berechnungsschema vorgenommen Dabei wird der bereits gezahlte Arbeitslohn des laufenden Jahres ermittelt aber die Basis für die Berechnung ist der Monat in dem das Urlaubsgeld ausbezahlt wird. Auch das noch zufließende Einkommen bis zum Ende des Kalenderjahres wird für die Berechnung der Versteuerung vom Urlaubsgeld hinzugezogen. Dazu kommen noch eventuell erhaltene sonstige Bezüge wie Jubiläumsprämie oder sonstige Prämien usw. Falls auf der Lohnsteuerkarte ein Hinzurechnungsbetrag eingetragen wird, muss dieser ebenfalls dazugerechnet werden und ein eventuell eingetragener Freibetrag wird abgezogen. Außerdem können noch der Altersentlastungsbetrag und der Versorgungsfreibetrag abgezogen falls diese auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind. Vom maßgebenden Jahreseinkommen und dem Urlaubsgeld wird die Lohnsteuer von einer Jahreslohnsteuertabelle abgelesen. Danach wird vom maßgebenden Jahresarbeitslohn die Lohnsteuer von der Jahreslohnsteuertabelle abgelesen und vom vorher ermittelten Lohnsteuerbetrag abgezogen. Das Ergebnis das bei dieser Berechnung herauskommt ist die Lohnsteuer die für das Urlaubsgeld zu bezahlen ist. |
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