Urlaubsgeld : Pflicht?

Die Zahlung von Urlaubsgeld ist nicht gesetzlich geregelt. Wenn es durch einen Tarifvertrag geregelt ist und der Arbeitgeber an den Tarifvertrag gebunden ist, hat er auch die Pflicht Urlaubsgeld zu bezahlen. Ein Anspruch auf Urlaubsgeld kann aber auch durch einen Einzelarbeitsvertrag oder durch eine betriebliche Vereinbarung geregelt sein.

In diesen Fällen kann der Arbeitnehmer jedes Jahr mit seinem Urlaubsgeld rechnen, da sich der Arbeitgeber an diese Vereinbarungen halten muss. Wenn es keine Vereinbarung über das Urlaubsgeld gibt, liegt es im Ermessen des Arbeitgebers ob er Urlaubsgeld bezahlt oder nicht. Das kommt natürlich auch darauf an ob sich ein Unternehmen die Zahlung von Urlaubsgeld leisten kann. In vielen Betrieben ist das, im Vergleich zu früher, nicht mehr der Fall. Wenn überall Kosten eingespart werden müssen, wird ein Arbeitgeber auch kein Urlaubsgeld bezahlen. Falls er aber schon drei mal in Folge Urlaubsgeld bezahlt hat, muss er es auch weiterhin bezahlen.

Da die Arbeitgeber diese Klausel kennen, bezahlen viele Arbeitgeber zwar Urlaubsgeld, sie halten sich den Widerruf offen indem sie es unter Vorbehalt bezahlen und sich diesen von den Arbeitnehmern unterschreiben lassen. In diesem Fall gilt die drei Jahre Klausel natürlich nicht. Es müssen aber immer alle Arbeitnehmer gleich gestellt werden und wenn einem Arbeitnehmer Urlaubsgeld bezahlt wird, haben alle anderen Arbeitnehmer auch einen Anspruch darauf. Das gilt auch für Auszubildende und für diejenigen die sich in der Altersteilzeit befinden. Im öffentlichen Dienst bekommen die Arbeitnehmer und Beamten ebenfalls Urlaubsgeld, es wurde aber in den letzten Jahren schon erheblich gekürzt.