Urlaubsgeld für Auszubildende

Im Tarifvertrag für Auszubildende der Länder, wird den Auszubildenden in den Verwaltungen und den Betrieben, die einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Ausbildungsgesetz ergreifen, Urlaubsgeld zugestanden. Bedingung hierbei ist dass sie in den betrieben sowie Verwaltungen ihre Ausbildung absolvieren die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages L fallen.

Er gilt nicht für die Auszubildenden der pflegenden Berufe wie die Altenpflege, die Gesundheits- und Krankenpflege usw. Auch Auszubildende in der Landwirtschaft, dem Weinbau sowie der Forstwirtschaft, Praktikanten und behinderte Auszubildende die in den besonderen Ausbildungswerkstätten ihre Ausbildung absolvieren fallen nicht unter den Geltungsbereich TV-L. das Urlaubsgeld für Auszubildende ist sehr unterschiedlich und wenn der Betrieb bei dem sie ausgebildet werden sich nicht nach einem Tarifvertrag richten muss, kann es sein dass sie kein Urlaubsgeld erhalten. Laut Tarifempfehlung bekommt ein Auszubildender des Berufes Maler Urlaubsgeld in Höhe von 15% seines Ausbildungsgehaltes.

Laut dem Tarifvertrag der IG Metall stehen den Auszubildenden 50% von der Ausbildungsvergütung als Urlaubsgeld zu. Da es in jeder Branche anders geregelt ist kann man zum Urlaubsgeld für Auszubildende keine pauschalen Aussagen machen.