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Altersteilzeit und UrlaubsgeldWer im öffentlichen Dienst arbeitet und in Altersteilzeit geht, hat weiterhin Anspruch auf Urlaubsgeld. Das Urlaubsgeld wird im Vergleich zum Urlaubsgeld vor der Altersteilzeit noch zu etwa 83% ausbezahlt. In den unterschiedlichen Wirtschaftszweigen wird je nachdem was im Tarifvertrag festgelegt wurde, etwa 50% Urlaubsgeld bezahlt. Wer in Altersteilzeit geht wird beim Urlaubsgeld genauso behandelt wie ein Arbeitnehmer der in Teilzeit arbeitet. Denn die Altersteilzeit kann bis zum Ende der Altersteilzeit entweder mit täglich nur noch der Hälfte an Arbeitstunden geleistet werden, oder die Arbeitnehmer entscheiden sich für Vollzeit und sie arbeiten etwas mehr wie die Hälfte der Altersteilzeit und sparen damit Stunden an um den Rest der Zeit bis zum Ende der Altersteilzeit zu Hause bleiben zu können. Wer mit 55 Jahren in die Altersteilzeit geht, kann mit 59 ½ Jahren zu Hause bleiben und geht mit 63 Jahren in die Rente. In diesen 8 Jahren der Altersteilzeit haben die Arbeitnehmer einen Anspruch auf 50% des Urlaubsgeldes, wie eine Teilzeitkraft auch die nur halbe Tage arbeitet. |
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