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Anspruch auf UrlaubsgeldDas Urlaubsgeld ist zu unterscheiden vom Urlaubsentgelt. Das Urlaubsentgelt ist die Lohnfortzahlung die der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bezahlen muss auch wenn sie in dieser Zeit nicht arbeiten. Dabei wird der normale Lohn berücksichtigt und Überstunden, Trinkgelder, Einmalzahlungen usw. außer acht gelassen. Das Urlaubsgeld ist eine freiwillige Leistung, die zusätzlich zum Urlaubsentgelt bezahlt wird um eventuell erhöhte finanzielle Aufwendungen durch den Urlaub abzudecken. Anspruch auf das Urlaubsgeld hat allerdings nicht jeder Arbeitnehmer. Er besteht nur mit einer entsprechenden Vereinbarung, das kann der Tarifvertrag, die Betriebsvereinbarung oder auf Grund einer Vereinbarung im Arbeitsvertrag sein. Weitere Möglichkeiten um Anspruch auf Urlaubsgeld zu haben sind Zusatzvereinbarungen, eine Gesamtzusage oder die betriebliche Übung. Die Arbeitgeber müssen bei der Zahlung vom Urlaubsgeld das Gleichbehandlungsgesetz beachten und dürfen keinen Arbeitnehmer benachteiligen, außer es liegt ein sachlicher Grund vor. Auch die teilzeitmitarbeiter müssen berücksichtigt werden und ihnen steht ein anteiliges Urlaubsgeld zu. Zu welchen zeitpunkt das Urlaubsgeld ausbezahlt wird, entscheidet der Arbeitgeber, aber meistens wird es zu Beginn der ferien in dem jeweiligen Bundesland ausbezahlt. Die Berechnung und der Anspruch auf Urlaubsgeld liegt in den meisten Fällen im ermessen des Arbeitgebers. |
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