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Urlaubsanspruch bei UmzugLaut Gesetz besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Urlaub bei Umzug. Die Renovierungsarbeiten, der Umzug sowie alle anderen Vorbereitungen bei einem Umzug sind nur schwer nach Feierabend und an den Wochenenden zu erledigen. Trotzdem gibt es Betriebe die keinen Urlaub beim Umzug gewähren. Sie sind der Meinung, dass der Arbeitnehmer dazu seinen gesetzlich Vorgeschriebenen Jahresurlaub verwenden kann. Oft kann man mit den Arbeitgebern reden und bekommt wenigstens einen Tag bezahlten Urlaub. Wer immer zuverlässig ist und auch einmal länger arbeitet, wenn Not am Mann ist, dem wird der Arbeitgeber einen oder zwei bezahlte Tage extra für den Umzug gewähren. Auch wer schon sehr lange in einem Betrieb arbeitet und sich in all den Jahren nichts zuschulden kommen ließ, wird diese Bitte, soweit es die Arbeitssituation im Betrieb zulässt, nicht verwehrt bekommen. Man sollte sich die Betriebsvereinbarungen, die vertraglichen Vereinbarungen oder die Tarifverträge genau durchlesen oder wenn man bei einer Gewerkschaft ist, dort Erkundigungen einholen. Oft ist in solchen Vereinbarungen oder Verträgen doch ein Urlaubsanspruch bei Umzug vorgesehen. Wer innerhalb von einer Ortschaft umzieht, hat nach dem Tarifvertrag Anspruch auf einen Tag Urlaub bei Umzug und diejenigen die von einer Ortschaft in eine andere umziehen, erhalten laut dem Tarifvertrag zwei Tage Urlaub. |
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