Urlaubsanspruch bei Teilzeit

Jeder der Teilzeit arbeitet hat auch Anspruch auf Urlaub. Durch den Grundsatz der Gleichbehandlung haben sie genauso wie die Vollzeitkräfte auch Anspruch auf bezahlten Urlaub. Dieser Urlaubsanspruch sollte schon im Arbeitsvertrag festgelegt werden.

Dazu ist es wichtig dass die Tage an denen die Arbeitnehmer arbeiten oder die wöchentlichen Stunden festgelegt werden. So kann nicht nur der Urlaub, sondern auch die Lohnfortzahlung an den gesetzlichen Feiertagen besser geregelt werden. Wer zum Beispiel drei Tage in der Woche arbeitet hat Anspruch auf den anteiligen Urlaub. So hat eine Vollzeitkraft mit fünf Arbeitstagen in der Woche Anspruch auf 30 Tage Urlaub, was sechs Wochen ergibt.

Die Teilzeitkraft hat in Vergleich Anspruch auf achtzehn Tage Urlaub, was umgerechnet auch sechs Wochen ergibt. Schwierig wird es erst, wenn eine Teilzeitkraft an verschiedenen Tagen arbeitet und dazu auch noch unterschiedlich lang im Betrieb bleibt. Das ist meistens bei den Teilzeitkräften die auf Abruf arbeiten der Fall. Hier muss der Betrieb eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung finden.