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Urlaubsanspruch nach KrankheitJeder Arbeitnehmer ist irgendwann einmal krank, selbst wenn es nur eine Erkältungskrankheit ist. Wer deshalb krankgeschrieben wird, bekommt natürlich keinen Urlaub für diese Zeit abgezogen. Auch wer über längere Zeit krank ist, weil er sich vielleicht das Bein gebrochen hat und deshalb nicht arbeiten gehen kann, bekommt seinen Urlaub nicht gekürzt. Wie sieht es aber aus, wenn jemand ernsthaft erkrankt und über sehr lange Zeit, das kann zum Beispiel ein Jahr oder noch länger sein, nicht zur Arbeit gehen kann. Wer so lange Krank ist, dass der Urlaub aus dem laufenden Jahr auch bis zum Stichtag, den 31.03. des Folgejahres, nicht genommen werden kann, der hat leider Pech und der Urlaubsanspruch dann verfällt. Wer im Urlaub krank wird, sollte gleich zum Arzt gehen und sich krankschreiben lassen. Nach dem Entgeldfortzahlungsgesetz ist es die Pflicht von jedem Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Krankmeldung zukommen zu lassen. Das ist mit einem Faxgerät selbst bei einem Auslandsurlaub kein Problem. Trotzdem sollte das Original so schnell wie möglich zur Post gebracht werden. Außerdem muss die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die zuständige Krankenkasse geschickt werden. Beide, dem Arbeitgeber sowie der Krankenkasse muss die Adresse des Aufenthaltsortes mitgeteilt werden. Um seinen Urlaubsanspruch nach Krankheit nicht aufs Spiel zu setzen sollte deshalb immer so schnell wie möglich beim Arbeitgeber Bescheid geben. |
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