Urlaubsanspruch während Mutterschutz

Der Gesetzgeber hat dafür gesorgt das werdende Mütter ihren Urlaub für das laufende Jahr bekommen auch wenn sie in der Zeit im Mutterschutz sind. Wer zum Beispiel im Januar in Mutterschutz geht weil sechs Wochen danach der errechnete Geburtstermin ist, hat trotzdem Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

Da es sich um ein gesetzliches Beschäftigungsverbot während dem Mutterschutz handelt, könnt eine werdende Mutter in der Zeit nicht arbeiten, selbst wenn sie es wollte. Der Urlaubsanspruch besteht auch noch wenn die Mutter aus dem Mutterschutz zurückkommt, selbst wenn er normalerweise verfallen wäre. Wer noch Urlaubsansprüche aus der Zeit vom Mutterschutz hat und danach gleich in die Elternzeit geht, kann diesen Urlaubsanspruch im laufenden Jahr und im Folgejahr geltend machen.

Sollte er bis zu diesem Zeitpunkt nicht genommen sein, verfällt er. Für die Elternzeit allerdings gibt es keinen Urlaub. Werdende Mütter die nicht schon im Januar in Mutterschutz gehen ist zu empfehlen den Urlaub noch vor dem Mutterschutz zu nehmen, vor allem dann, wenn sie danach gleich in die Elternzeit gehen und so eventuell keine Möglichkeit haben den restlichen Urlaub rechtzeitig zu nehmen.