Urlaubsanspruch für Geringfügig Beschäftigte

Geringfügig Beschäftigte werden die Personen genannt die einen 400 Euro Job haben. All diejenigen, die genauso wie Vollzeitbeschäftigte jeden Tag arbeiten gehen, haben denselben Urlaubsanspruch wie diese auch. Bei einer sechs Tage Woche sind es meistens zwei Stunden am Tag und sie haben Anspruch auf 24 Tage Urlaub im Jahr.

Wer nur fünf Tage in der Woche arbeitet, arbeitet etwa 2,4 Stunden am Tag und hat einen Urlaubsanspruch von 20 Tagen. Dabei handelt es sich um den gesetzlich vorgeschriebenen Urlaub. Wenn der Arbeitgeber an einen Tarif gebunden ist, kann es auch sein das den Geringfügig Beschäftigten mehr Urlaubstage zustehen. Auf jeden Fall dürfen sie gegenüber den Vollzeitbeschäftigten nicht benachteiligt werden. Geringfügig Beschäftigte die nur an bestimmten Tagen in der Wochen arbeiten, haben Anspruch auf anteilig reduzierte Urlaubstage.

Wer zum Beispiel nur zwei Tage in der Woche arbeitet, hat einen Anspruch auf acht Urlaubstage bei einer fünf Tage Woche und bei einer sechs Tage Woche sind es ebenfalls acht Urlaubstage. Der Urlaubsanspruch richtet sich auch bei ihnen nach den Urlaubstagen die üblicherweise in dem jeweiligen Betrieb gewährt wird. Die Urlaubstage die im Betrieb gewährt werden, müssen durch die Wochenarbeitstage des Betriebes geteilt werden und dann mit der Anzahl der Tage an denen die Geringfügig Beschäftigten am Arbeitsplatz erscheinen multipliziert werden.