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Gesetzlicher UrlaubsanspruchJeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Urlaub. Gesetzlicher Urlaubsanspruch für Arbeitnehmer ist ein Erholungsurlaub die den Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeit von seiner Arbeitspflicht befreit. Während des Urlaubs wird das Gehalt oder der Lohn weiterbezahlt wie bisher. Die gesetzliche Regelung sieht für Arbeitnehmer die wöchentlich fünf Arbeitstage haben, 20 Tage Urlaub vor. Arbeitnehmer die an sechs Tagen in der Woche arbeiten haben einen Urlaubsanspruch von 24 Tagen. Oftmals wird durch einen Einzelvertrag oder durch den Tarifvertrag mehr Urlaubsanspruch vereinbart. Dabei muss der Arbeitgeber allerdings den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Wer den Arbeitgeber wechselt hat, kann in den ersten sechs Monaten keinen Urlaub nehmen, man hat aber trotzdem den Anspruch auf den Urlaub. Wer im laufenden Jahr mit der Arbeit beginnt hat einen Urlaubsanspruch von 1/12 vom Jahresurlaub für jeden Monat in dem das Arbeitsverhältnis besteht. Der Urlaub darf nicht ausbezahlt werden, außer der Arbeitnehmer hat noch Resturlaub und beendet das Arbeitsverhältnis bevor er den restlichen Urlaub nehmen kann. Teilzeitkräfte haben einen anteiligen Urlaubsanspruch der sich aus der Zahl der Arbeitstage errechnet. Wer noch Resturlaub aus dem Vorjahr hat, kann diesem bis zum 31. März nehmen, ansonsten verfällt der Anspruch darauf. |
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