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Tarifvertrag und AltersteilzeitDer Tarifvertrag für Altersteilzeit haben Arbeitnehmer die Möglichkeit vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Nach der Vollendung des 55. Lebensjahres, haben die Arbeitnehmer die Wahl ob sie weiterarbeiten wie bisher oder nur noch die Hälfte zu arbeiten. So geben sie den jüngeren eine Chance auf einen Arbeitsplatz und können ihre Fähigkeiten und ihrem Wissen weitergeben, was auch für die Arbeitgeber von Vorteil ist. Meistens haben die Arbeitnehmer die Wahl wie sie während der Altersteilzeit arbeiten möchten. Sie können täglich ein paar Stunden weniger arbeiten oder an bestimmten Tagen in der Woche. Manche arbeiten auch eine Woche in Vollzeit und bleiben dann die andere Woche zu Hause. Wichtig ist das im Zeitraum von drei Jahren die Arbeitszeit halbiert ist. Wenn es der Tarifvertrag zulässt kann dieser Zeitraum auf bis zu zehn Jahre erweitert werden. Die Vereinbarung zur Altersteilzeit muss bis zum Rentenalter reichen und sie wird unter Umständen, wenn sie bis Dezember 2009 begonnen wird, durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert. Um diese Förderung zu erhalten muss der Arbeitnehmer mindestens an 1080 Tagen, in den letzten fünf Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. |
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