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ManteltarifvertragDer Manteltarifvertrag wird wie alle anderen Tarifverträge auch zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften geschlossen. Nachdem er beschlossen wurde ist er für alle Parteien verbindlich. Er beinhaltet im Vergleich zu anderen Tarifverträgen längerfristige sowie allgemeinere Regelungen. Diese Regelungen gelten auch für einen größeren Personenkreis. Außerdem gelten sie über einen längeren Zeitraum als die Lohn- und Gehaltsverträge. Wenn keine Laufzeitangabe gemacht wurde, gelten sie so lange bis sie gekündigt werden. Es können aber auch abweichende Kündigungsfristen bei den verschiedenen Regelungen angegeben sein, was besonders bei der Arbeitszeiten Regelung der Fall ist. Inhalte vom Mantel Tarifvertrag sind unter anderem die Einstellungs- und Kündigungsbedingungen. Außerdem wird mit dem Manteltarifvertrag die Dauer des Urlaubs festgelegt. Die Regelungen zu Krankheiten und zu den Krankmeldung sowie zu den Lohnfortzahlungen sind ebenfalls darin enthalten. Natürlich wird auch die Arbeitszeitenregelung festgelegt und die der Arbeitsbedingungen sowie die Zuschläge die jeder Arbeitnehmer bekommt, wenn er Nacht- oder Schichtarbeit oder Mehrarbeit leistet. Neben diesen Regelungen sind auch die Vermögenswirksamen Leistungen klar geregelt und es gibt die Bestimmungen zur Qualifizierung und zum Rationalisierungsschutz. |
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