Kündigungsfrist bei einem Tarifvertrag

Wenn bei einem Arbeitsverhältnis der Tarifvertrag Anwendung findet, gelten vorrangig die darin geregelten Kündigungsfristen. Auch wenn der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer nicht tariflich organisiert sind, kann der Tarifvertrag, wenn er vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit für verbindlich erklärt wurde, verpflichtend wirken.

Durch den Tarifvertrag können die Fristen eventuell auch verlängert oder verkürzt werden. Bei einer ordentlichen Kündigung müssen sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer die im Tarifvertrag geregelten Kündigungsfristen einhalten. Als Kündigungsfrist bezeichnet man den Zeitraum zwischen dem Zugang der Kündigung bei einer der zwei Parteien und dem Tag an dem das Arbeitsverhältnis endet.

Die Kündigungsfristen aus dem Tarifvertrag gelten, wenn der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer reguläre Mitglieder von Tarifvertragsparteien sind und wenn die Anwendbarkeit des Tarifvertrags im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Außerdem gelten die Kündigungsfristen des Tarifvertrages, wenn er für allgemeingültig erklärt wurde. Da es verschiedene Tarifverträge gibt kann man keine gezielten aussagen machen und muss je nach Branche im dazugehörenden Tarifvertrag nachsehen.