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TarifvertragTarifvertrag wird der Vertrag zwischen zwei Tarifvertragsparteien genannt. Tarifvertragsparteien sind die Arbeitgeber auf der einen und die Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Im Tarifvertrag sind die Rechten sowie die Pflichten der beiden Parteien genau geregelt. Er enthält unter anderem Rechtsnormen die den Beginn und die Beendung von Arbeitsverhältnissen oder auch die betrieblichen und betriebsverfassungsrechtlichen Fragen ordnen. Der Tarifvertrag schützt die Arbeitnehmer, die normalerweise gegenüber den Arbeitgebern die schwächeren sind und verhilft ihnen zu ihren Rechten. Heutzutage werden die Arbeitnehmer von den Gewerkschaften vertreten und sie sind den Arbeitgebern gegenüber gleichwertige Verhandlungspartner. Durch das Tarifrecht kommt es zu einer schnelleren und flexibleren Zusammenarbeit zwischen den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern und der Erfolg liegt auf der Hand. In Deutschland gibt es gegenüber anderen Ländern wesentlich weniger Streiks. Der Tarifvertrag ist aber nur anwendbar, wenn der Arbeitnehmer in der Gewerkschaft ist und der Arbeitgeber im Arbeitgeberverband. Das aber auch nur dann, wenn der Betrieb des Arbeitgebers in den fachlichen sowie regionalen Bereich vom Tarifvertrag fällt. |
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