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Lohn und GehaltsabrechnungDie Sozialversicherung ist die wichtigste Ansicherung für alle Arbeitnehmer. Ab 1883 wurde sie schrittweise aufgebaut. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden zum Teil vom Arbeitgeber und zum Teil vom Arbeitnehmer bezahlt. Sie beinhaltet die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Unfallversicherung und die Pflegeversicherung. Wenn wir keine Krankenversicherung hätten, müssten wir alle Arztrechnungen und auch die Arzneimittel selbst bezahlen. Krankenhausaufenthalte, Rehabilitationsmaßnahmen usw. müssten alle aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Im Falle von einer längeren Krankheit bezahlt der Arbeitgeber sechs Wochen lang das Gehalt weiter, danach bezahlt die Krankenkasse. Ohne diese Absicherung würde man ohne Geld dastehen und müsste die anfallenden Arztrechnungen usw. sowie die laufenden monatlichen Kosten aus dem eventuell ersparten bezahlen. Die Rentenversicherung sichert das Einkommen wenn man in Rente geht und wer einmal zum Pflegefall wird, kann die Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Bei Arbeitslosigkeit springt die Arbeitslosenversicherung ein und sichert so, bis man wieder Arbeit gefunden hat das Einkommen. Im Falle eines Arbeits- oder Wegeunfalls, aber auch bei Berufskrankheit, ist man durch die Unfallversicherung abgesichert, diese Beiträge werden von den Arbeitgebern alleine bezahlt. |
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