Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen erhält jeder bei dem es im Arbeitsvertrag oder tarifvertraglich geregelt ist. Es ist eine Geldleistung die der Arbeitgeber erbringt und die auf das vom Arbeitnehmer gewünschte Anlagekonto überwiesen wird. Je nachdem um was für einen Vertrag es sich handelt hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit den Betrag aus eigener Tasche auszustocken.

Arbeitsrechtlich gesehen sind die Vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber ein Bestandteil vom Gehalt und gehören somit zum steuerpflichtigen Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit. Die VWL können in einen Bausparvertrag oder in Investmentfonds angelegt werden. Diese Sparformen werden über sieben Jahre angespart und danach kann man sie ausbezahlen lassen. Jährlich bekommt man von Staat eine Prämie dazu, die aber nur dann gezahlt wird wenn der Vertrag wirklich über sieben Jahre angespart wurde.

Eine neuere Regelung ist die Einzahlung der Vermögenswirksamen Leistungen in die Betriebliche Altersvorsorge. Wer das Geld nicht dringend in den nächsten Jahren für etwas bestimmtes benötigt kann damit seine spätere Rente aufbessern und wer frühzeitig mit dem ansparen des geschenkten Geldes beginnt, kann von Zins und Zinseszins profitieren.