Sachbezüge beim Arbeitnehmer

Sachbezüge sind alle Einnahmen die keinen Geldwerten Vorteil ausmachen bzw. die nicht aus Geld bestehen. Sachbezüge beim Arbeitnehmer kann der Dienstwagen sein, der zum privaten Gebrach genutzt werden kann oder die Wohnung die vom Arbeitgeber mietfrei oder vergünstigt zur Verfügung gestellt wird.

Wer von seinem Arbeitgeber Waren erhält die er kostenlos oder billiger bekommt, muss diese auch als Sachbezug bei der Steuererklärung angeben und zum steuerpflichtigen Einkommen dazurechnen. Es gibt eine Freigrenze die 44 Euro im Monat nicht übersteigen darf. Wenn zum Beispiel ein Arbeitgeber Waren produziert die nicht nur für den Bedarf des Personals hergestellt werden sondern auch weiterverkauft werden, gilt der sogenannte Rabattfreibetrag.

Der Arbeitnehmer eines KFZ- Herstellers der sich bei seinem Arbeitgeber ein Auto für 40.000 Euro kauft und 20% Rabatt bekommt, kann einen steuerfreien Nachlass von 4% abziehen. Somit hat er noch einen geldwerten Vorteil von 6.400 Euro, davon geht der Rabattfreibetrag von 1080 Euro ab und er hat noch einen geldwerten Vorteil von 5320 Euro. Diesen Betrag muss er bei der Einkommenssteuer als zu versteuerndes Einkommen angeben. Der Rabattfreibetrag gilt für ein Jahr und kann jedes Jahr neu genutzt werden.