Gesetzliche Rentenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Grenzgröße. Bis zu deren Grenze die Beiträge zu den verschiedenen Sozialversicherungszweigen erhoben werden. Es ist sozusagen die Deckelung von der Bemessungsgrundlage für die zu zahlenden Versicherungsbeiträge.

Wenn die Beitragsbemessungsgrenze erreicht ist, erhöhen sich die Beiträge zu den Versicherungen nicht, selbst wenn das Einkommen diese Grenze übersteigt, wird was darüber hinaus geht nicht berücksichtigt. So kann es vorkommen, dass der eine prozentual mehr von seinem Gehalt bezahlt als der andere. Durch die Rechtsverordnung ist eine jährliche Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen der Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung sowie der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung geregelt.

Dazu wird ermittelt wie das Verhältnis von Brutto- und -gehaltssumme pro Arbeitnehmer im vergangenen Jahr und dem Jahr zuvor ist. Für die allgemeine Rentenversicherung und die knappschaftliche Rentenversicherung gibt es verschiedene Beitragsbemessungsgrenzen. Zur Beitragszahlung sind nicht nur alle Arbeitnehmer verpflichtet, sondern auch diejenigen die selbstständig Tätig sind oder nach dem Einkommenssteuerrecht, aus Grund ihrer Beschäftigung als solche angesehen werden.