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Arbeitgeberanteil der KrankenversicherungIn Deutschland gibt es die gesetzliche und die private Krankenversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind alle Arbeitnehmer bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe pflichtversichert. Diejenigen die über die Einkommensgrenze von 48.150 brutto im Jahr hinaus verdienen, haben die Möglichkeit sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig zu versichern oder sie können sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Für alle die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind weil sie weniger als 48.150 Euro brutto im Jahr verdienen gelten die gleichen von Staat geregelten Leistungen. Sie können sich beim Arzt ihrer Wahl untersuchen lassen und die Krankenkasse übernimmt die Kosten. Die Arzneimittel werden ebenfalls, bis auf einen Eigenanteil von der Krankenkasse bezahlt. Spezialbehandlungen werden ausgeführt wenn es erwiesen ist, dass sie die Gesundheit der Patienten erhalten, wieder herstellen oder verbessern. Bei kieferorthopädischen Behandlungen gilt das Kostenerstattungsprinzip, der Patient bezahlt die Behandlungskosten und bekommt das Geld von der Krankenkasse zurück. Unter bestimmten Voraussetzungen sind die Familienangehörigen, der Ehepartner und die Kinder, des Versicherten bei der Krankenversicherung kostenlos mitversichert. Die Beitragsbemessungsgrenze ist in der gesetzlichen Krankenversicherung die Grundlage für die Höhe der Beiträge. Der Arbeitgeberanteil beträgt 50% von Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung, die anderen 50% bezahlt der Arbeitnehmer, außerdem kommt beim Arbeitnehmer noch ein Zusatzbeitrag in Hohe von 9% hinzu den er alleine bezahlt. |
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