Kirchensteuer in Deutschland

Kirchensteuer bezahlt jeder der einer Religionsgemeinschaft angehört. Die Kirchensteuer wird verwendet um die Ausgaben der Kirchengemeinschaft zu finanzieren. Die Einkommenssteuer und die Lohnsteuer sind die Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer die vom Bruttoeinkommen abgezogen wird.

Das Einkommen ist entscheidend bei der Berechnung und Höhe der Kirchensteuer in Deutschland. In Bayern und Baden- Württemberg beträgt die Kirchensteuer 8 Prozent und in allen anderen Bundesländern 9 Prozent. Der Eintritt in die Kirche beginnt in der Regel mit der Taufe. Es gibt aber auch Menschen die nicht getauft sind und erst später, oft im Erwachsenenalter, der Kirche beitreten. Bei den christlichen Kirchen beginnt die Kirchensteuerpflicht mit der taufe oder mit dem Eintritt in die Kirche und endet mit der Kirchenaustrittserklärung.

Mit der Kirchensteuer werden zum Beispiel in der katholischen und der evangelischen Kirche die Personalkosten, Sachkosten und Verwaltung, Schule und Bildung gedeckt, aber auch die Kosten für den Unterhalt und die Renovierung von Kirchen sowie das Soziale und Karitative Engagement, gedeckt. Es gibt außerdem in Deutschland einige Religionsgemeinschaften, wie zum Beispiel die orthodoxen Kirchen, die Zeugen Jehovas, die evangelischen Freikirchen usw. die keine Kirchensteuer erheben. Durch freiwillige Mitgliedsbeiträge finanzieren sie ihre Arbeit und diese Beiträge sind meistens höher als die Kirchensteuer.