Gesetzliche Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung ist wichtig um das Einkommen von Erwerbslosen während der Arbeitssuche zu sichern. Sie gehört zu den Sozialversicherungen und die Beiträge werden bei Arbeitnehmern zur einen Hälfte vom Arbeitgeber und zur anderen Hälfte vom Arbeitnehmer selbst bezahlt.

Es ist eine Pflichtversicherung bei der alle Arbeitnehmer, Auszubildenden und Wehr- und Zivildienstleistende versichert sind. Geringfügig beschäftigte werden in der Arbeitslosenversicherung nicht versichert. Wer diese Versicherung bezahlt, hat Anspruch auf die Leistung wenn er arbeitslos wird. Das Arbeitslosengeld wird auch bei Weiterbildung bezahlt oder als Teilarbeitslosengeld. Teilarbeitslosengeld wird bezahlt wenn jemand bei zweien oder noch mehr Arbeitgebern beschäftigt war und eine Beschäftigung verliert.

Der Arbeitnehmer erhält Teilarbeitslosengeld bei der das Einkommen aus der verlorenen Beschäftigung berücksichtigt wird. Wenn eine Firma in Insolvenz geht und die Gehälter seiner Mitarbeiter nicht mehr bezahlen kann, bezahlt die Arbeitslosenversicherung Insolvenzgeld. Alle Arbeitslosen werden bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz vom Arbeitsamt unterstützt, diese Unterstützung in Form von Beratungen und Vermittlungsversuchen, aber auch Bewerbungskosten, der Vermittlungsgutschein und eventuell anfallende Reisekosten zu einem Bewerbungsgespräch werden von der Arbeitslosenversicherung übernommen. Die Arbeitgeber werden unterstützt mit Zuschüssen bei der Einstellung eines Arbeitslosen, aber auch wenn sie ungelernte oder behinderte Menschen einstellen.